Recycling minimieren
Mit der Richtlinie des BUWAL vom Juli 1997 bezüglich der „Verwertung mineralischer Bauabfälle“ und der Bewilligung zum „Betrieb einer Aufbereitungsanlage mit Zwischenlagerung von mineralischen Bauabfällen“ vom November 1999 werden der MOAG klare Vorgaben bezüglich Zwischenlagerung von Ausbauasphalt auferlegt.

In diesen Vorgaben ist ebenfalls die Zwischenlagerung von PAK – haltigem Ausbauasphalt definiert. Nach der BUWAL Richtlinie ist der Ausbauasphalt, welcher mehr als 5'000 mg/kg PAK – Anteil im Bindemittel beträgt, gemäss der zuständigen kantonalen Fachstellen (AfU) abzulagern oder zu behandeln. Ausbauasphalt mit über 20'000 mg/kg PAK im Bindemittel ist grundsätzlich auf einer Reaktordeponie abzulagern. Als Variante dazu kann über eine Kaltaufbereitung mit den Ämtern für Umweltschutz der Kantone SG / AR diskutiert werden.

Das Einhalten dieser Vorgaben wird durch den ARV (Aushub, Abbruch und Recycling – Verband) jährlich mittels Materialbilanzen sowie Analysen bezüglich PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) überprüft. Sofern in den gelagerten Ausbauasphalten mehr als 20'000 mg/kg PAK festgestellt würden, müsste die MOAG dieses Lagergut auf eigene Rechnung in einer Reaktordeponie entsorgen.

Um dies zu verhindern, bitten wir Sie nun, uns Zwischenlagermengen ab 30 m3 mittels einer „Materialdeklaration Ausbauasphalt“ den PAK – Gehalt vor Annahme des Ausbau-asphaltes auszuweisen. Im beiliegenden Formular können alle relevanten Angaben für die Zwischenlagerung von Ausbauasphalt angegeben werden. Diese Deklaration sollte vorteilhaft von der Bauleitung / Bauherrschaft mitunterzeichnet werden lassen.



 

     

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